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FSK/Jugendschutzgesetz |
Über die
FSK
Medienpädagogischer
Hintergrund der FSK
Auszug (Filmtheater
betreffend) aus dem Jugendschutzgesetz
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Über die FSK
Die FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) ist eine Einrichtung der
Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (SPIO), dem Dachverband von derzeit 16 film- und
videowirtschaftlichen Verbänden. Im Zentrum der Arbeit der Freiwilligen Selbstkontrolle der
Filmwirtschaft stehen Altersfreigabeprüfungen für Filme, die in Deutschland für
die
öffentliche Vorführung und Verbreitung vorgesehen sind.
Werbeprogramme müssen für die öffentliche Filmvorführung von der
FSK freigegeben werden. Haben Kinder und Jugendliche Zutritt zu einer
Filmvorführung, dürfen nur Werbefilme und Werbeprogramme gezeigt werden, die
für die entsprechende Altersgruppe freigegeben sind.
Entsprechend der Grundsätze der FSK wird eine Freigabe für eine bestimmte
Altersklasse beschlossen. Die Altersfreigaben regeln die Anwesenheit von Kindern und
Jugendlichen bei öffentlichen Filmveranstaltungen [...] an die jeweilige Altersgruppe.
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Die FSK Freigaben sind im Jugendschutzgesetz geregelt und lauten:
- Freigegeben
ohne Altersbeschränkung
- Freigegeben ab sechs
Jahren
- Freigegeben ab zwölf
Jahren
- Freigegeben ab sechzehn
Jahren
- Keine
Jugendfreigabe
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Weiterführende externe Links |
Texte sind der Pressemappe der FSK
entnommen.
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