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FSK/Jugendschutzgesetz

FSK/Jugendschutzgesetz
Über die FSK
Medienpädagogischer Hintergrund der FSK
Auszug (Filmtheater betreffend) aus dem Jugendschutzgesetz
Freigegeben ohne Altersbeschränkung

Kleinkinder erleben filmische Darstellungen unmittelbar und spontan. Ihre Wahrnehmung ist vorwiegend episodisch ausgerichtet, kognitive und strukturierende Fähigkeiten sind noch kaum ausgebildet. Schon dunkle Szenarien, schnelle Schnittfolgen oder eine laut bedrohliche Geräuschkulisse können ängste mobilisieren oder zu Irritationen führen. Kinder bis 6 Jahre identifizieren sich vollständig mit der Spielhandlung und den Filmfiguren. Vor allem bei Bedrohungssituationen findet eine direkte übertragung statt. Gewaltaktionen, aber auch Verfolgungen oder Beziehungskonflikte lösen ängste aus, die nicht selbständig und alleine abgebaut werden können. Eine schnelle und positive Auflösung problematischer Situationen ist daher sehr wichtig.
Die FSK Freigaben sind im Jugendschutzgesetz geregelt und lauten:
  1. Freigegeben ohne Altersbeschränkung
  2. Freigegeben ab sechs Jahren
  3. Freigegeben ab zwölf Jahren
  4. Freigegeben ab sechzehn Jahren
  5. Keine Jugendfreigabe
Weiterführende externe Links
Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft "FSK"
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Nähere Informationen zum Jugendschutzgesetz

Texte sind der Pressemappe der FSK entnommen.

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Marlene-Dietrich-Platz 3
69126 Heidelberg
Kartenreservierung: 06221 / 97 89 18
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