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FSK/Jugendschutzgesetz |
Über die
FSK
Medienpädagogischer
Hintergrund der FSK
Auszug (Filmtheater
betreffend) aus dem Jugendschutzgesetz
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Freigegeben ohne Altersbeschränkung
Kleinkinder erleben filmische Darstellungen unmittelbar und spontan. Ihre Wahrnehmung
ist vorwiegend episodisch ausgerichtet, kognitive und strukturierende Fähigkeiten sind
noch kaum ausgebildet. Schon dunkle Szenarien, schnelle Schnittfolgen oder eine laut
bedrohliche Geräuschkulisse können ängste mobilisieren oder zu Irritationen führen.
Kinder bis 6 Jahre identifizieren sich vollständig mit der Spielhandlung und den
Filmfiguren. Vor allem bei Bedrohungssituationen findet eine direkte übertragung statt.
Gewaltaktionen, aber auch Verfolgungen oder Beziehungskonflikte lösen ängste aus,
die nicht selbständig und alleine abgebaut werden können. Eine schnelle und positive
Auflösung problematischer Situationen ist daher sehr wichtig.
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Die FSK Freigaben sind im Jugendschutzgesetz geregelt und lauten:
- Freigegeben
ohne Altersbeschränkung
- Freigegeben ab sechs
Jahren
- Freigegeben ab zwölf
Jahren
- Freigegeben ab sechzehn
Jahren
- Keine
Jugendfreigabe
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Weiterführende externe Links |
Texte sind der Pressemappe der FSK
entnommen.
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