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FSK/Jugendschutzgesetz

FSK/Jugendschutzgesetz
Über die FSK
Medienpädagogischer Hintergrund der FSK
Auszug (Filmtheater betreffend) aus dem Jugendschutzgesetz
Freigegeben ab 12 Jahren

Freigegeben ab 12 Jahren Bei Jugendlichen dieser Altersgruppe ist die Fähigkeit zu distanzierter Wahrnehmung und rationaler Verarbeitung bereits ausgebildet. Erste Genre-Kenntnisse sind vorhanden. Eine höhere Erregungsintensität, wie sie in Thrillern oder Science-Fiction- Filmen üblich ist, wird verkraftet. Problematisch ist dagegen zum Beispiel die Bilderflut harter, gewaltbezogener Action-Filme, die zumeist noch nicht selbständig verarbeitet werden kann. 12- bis 15-jährige befinden sich in der Pubertät, einer schwierigen Entwicklungsphase der Selbstfindung, die mit großer Unsicherheit und Verletzbarkeit verbunden ist. Insbesondere Filme, die zur Identifikation mit einem "Helden" einladen, dessen Rollenmuster durch antisoziales, destruktives oder gewalttätiges Verhalten geprägt ist, bieten ein Gefährdungspotential. Die Auseinandersetzung mit Filmen, die gesellschaftliche Themen seriös problematisieren, ist dieser Altersgruppe durchaus zumutbar und für ihre Meinungs- und Bewusstseinsbildung bedeutsam.


"Parentel Guidance"

Haben Filme die Kennzeichnung "Freigegeben ab 12 Jahren" erhalten, kann auch Kindern im Alter von sechs Jahren aufwärts der Einlass zur Vorstellung gewährt werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigen Person begleitet werden.
Die Personensorge steht grundsätzlich den Eltern zu. Sie kann - außer durch das Familiengericht - auch nicht übertragen werden. Eine erziehungsbeauftragte Person, die von den Eltern (=Personensorgeberechtigte) autorisiert ist, reicht nicht aus.
Die FSK Freigaben sind im Jugendschutzgesetz geregelt und lauten:
  1. Freigegeben ohne Altersbeschränkung
  2. Freigegeben ab sechs Jahren
  3. Freigegeben ab zwölf Jahren
  4. Freigegeben ab sechzehn Jahren
  5. Keine Jugendfreigabe
Weiterführende externe Links
Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft "FSK"
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Nähere Informationen zum Jugendschutzgesetz

Texte sind der Pressemappe der FSK entnommen.

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