Bei Jugendlichen dieser Altersgruppe ist die Fähigkeit zu distanzierter Wahrnehmung
und rationaler Verarbeitung bereits ausgebildet. Erste Genre-Kenntnisse sind
vorhanden. Eine höhere Erregungsintensität, wie sie in Thrillern oder Science-Fiction-
Filmen üblich ist, wird verkraftet. Problematisch ist dagegen zum Beispiel die Bilderflut
harter, gewaltbezogener Action-Filme, die zumeist noch nicht selbständig verarbeitet
werden kann. 12- bis 15-jährige befinden sich in der Pubertät, einer schwierigen
Entwicklungsphase der Selbstfindung, die mit großer Unsicherheit und Verletzbarkeit
verbunden ist. Insbesondere Filme, die zur Identifikation mit einem "Helden" einladen,
dessen Rollenmuster durch antisoziales, destruktives oder gewalttätiges Verhalten
geprägt ist, bieten ein Gefährdungspotential. Die Auseinandersetzung mit Filmen, die
gesellschaftliche Themen seriös problematisieren, ist dieser Altersgruppe durchaus
zumutbar und für ihre Meinungs- und Bewusstseinsbildung bedeutsam.
"Parentel Guidance"
Haben Filme die Kennzeichnung "Freigegeben ab 12 Jahren" erhalten, kann auch
Kindern im Alter von sechs Jahren aufwärts der Einlass zur Vorstellung gewährt
werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigen Person begleitet werden.
Die Personensorge steht grundsätzlich den Eltern zu. Sie kann - außer durch das
Familiengericht - auch nicht übertragen werden. Eine erziehungsbeauftragte Person,
die von den Eltern (=Personensorgeberechtigte) autorisiert ist, reicht nicht aus.